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Nachsorge – Kontrolle ist besser …



Die Nachsorge beginnt im Anschluss an die primäre lokale Therapie, d. h. zumeist nach der Operation. Sie umfasst regelmäßige Kontrolluntersuchungen auf Rezidive und Fernmetastasen, die Begleitung bei Langzeittherapien mit Diagnose und Therapie von Folge- und Nebenwirkungen, aber auch die psychosoziale Betreuung sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Ein wichtiges Anliegen der Nachsorge ist der Abbau von Ängsten und die Verbesserung der Lebensqualität der Patientin.

Der behandelnde Frauenarzt – seltener der Hausarzt – bleibt auch während der Nachsorgephase erster Ansprechpartner für die Patientinnen. Er kann bei Bedarf den Kontakt zu Psychologen, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen herstellen.

Was wird untersucht?

Während eines Kontrolltermins führt der Arzt ein ausführliches Gespräch mit der Patientin zu ihrem körperlichen und seelischen Befinden, erfragt Besonderheiten, Beschwerden und körperliche Veränderungen. Er tastet beide Brüste und die Lymphabflusswege ab und kontrolliert, ob der Arm auf der operierten Seite möglicherweise durch eine Lymphstauung geschwollen ist. Dazu kommen regelmäßige Mammographien.

Apparative oder labormedizinische Untersuchungen werden nur bei konkretem Verdacht auf einen neuen Tumor oder Metastasen durchgeführt. Studien haben gezeigt, dass eine intensivere Überwachung beispielsweise durch regelmäßiges Röntgen der Lunge, Knochen-Szintigraphie, Ultraschall, MRT oder Tumormarker-Diagnostik bei Patientinnen ohne Symptome keinen Vorteil bringt.

Zeitplan

Welche Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge wann durchgeführt werden sollten, empfehlen die Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft:

1.-3. Jahr
  • Gespräch, körperliche Untersuchung: vierteljährlich
  • Mammographie
    • nach brusterhaltender Operation: befallene Brust 1-2x pro Jahr; andere Brust 1x pro Jahr
    • nach Mastektomie: andere Brust: 1x pro Jahr
  • Laboruntersuchungen, Ultraschall u. Ä.: nur bei Verdacht auf Rezidiv und/oder Metastasen
ab 4. Jahr
  • Gespräch, körperliche Untersuchung: halbjährlich
  • Mammographie (nach brusterhaltender Operation: befallene Brust 1x pro Jahr
  • Laboruntersuchungen, Ultraschall u. Ä.: nur bei Verdacht auf Rezidiv und/oder Metastasen
ab 6. Jahr
  • Gespräch, körperliche Untersuchung: jährlich (=Früherkennung)
  • Laboruntersuchungen, Ultraschall u. Ä.: nur bei Verdacht auf Rezidiv und/oder Metastasen
Diese Leitlinien geben nur einen Rahmen vor. Im konkreten Fall müssen Art und Abstand der Untersuchungen individuell auf die Bedürfnisse der Patientin abgestimmt werden – z. B. wenn bereits Metastasen vorliegen oder eine langjährige Hormontherapie läuft.

Der Zeitplan für die Untersuchungen gilt nur für symptomfreie Patientinnen. Stellen Frauen bei der Selbstuntersuchung der Brust – einem wichtigen Bestandteil der Nachsorge – Veränderungen fest oder treten Beschwerden auf, können sie sofort einen Termin bei ihrem behandelnden Arzt vereinbaren und müssen nicht auf den nächsten Kontrolltermin warten.

Fachliche Beratung

Prof. Beckmann,

Universität-Frauenklinik Erlangen

Copyright 2008, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., www.krebsgesellschaft.de

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